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BGB § 1275 Pfandrecht an Recht auf Leistung

BGB § 1275 Pfandrecht an Recht auf Leistung

[ Auszug: Ist ein Recht, kraft dessen eine Leistung gefordert werden kann, Gegenstand des Pfandrechts, so finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfandgläubiger un ... ]